Bianca Winkelmann MdL

Präventionsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest/Landwirtschaft

(Drucksache 17/1982)
 
(Video verfügbar)

Auszug aus dem Plenarprotokoll vom 28. Februar 2018:

Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Der 18. März 2015 wird vielen Abgeordneten noch lange in Erinnerung bleiben. Am 18. März 2015, einem Mittwoch, gab es hier vor dem Landtag ein ganz besonderes Ereignis, das es in dieser Dimension wohl noch nie gegeben hatte und so schnell auch nicht wieder geben wird. Über 15.000 Jäger, Angler und Naturschützer demonstrierten an diesem Tag vor dem Landtag und forderten ihren damaligen Minister Johannes Remmel auf, notwendige Änderungen im Landesjagdgesetz zu berücksichtigen – wie wir aus der Historie wissen, ohne Erfolg.

Daher ist der vorliegende Antrag in vielfacher Hinsicht mehr als erstaunlich. Uns überrascht doch sehr, in einem Antrag der Grünen Forderungen nach Schussschneisen im Mais, Nachtsichtgeräten und vor allem danach zu finden, die Fallenjagd zu prüfen – und das alles knapp zwei Jahre, nachdem Ihr ehemaliger Minister mit der Verabschiedung des Landesjagdgesetzes über die Köpfe aller Beteiligten hinweg die Jägerschaft in Nordrhein-Westfalen mehr als ins Abseits gestellt hat.

(Beifall von der CDU, der FDP und der AfD)

Weiterhin überrascht uns dieser Antrag auch, weil – das sollten Sie eigentlich schon bemerkt haben – in Nordrhein-Westfalen und bundesweit bereits viele der von Ihnen geforderten Maßnahmen umgesetzt wurden. Deshalb kommt mir der Antrag teilweise ein bisschen wie ein Scheinantrag vor.

Nach der Ausbreitung der ASP in Polen, der Ukraine, dem Baltikum und Tschechien hat das Friedrich-Loeffler-Institut das Risiko des Eintrags nach Deutschland durch illegale Verbringung und Entsorgung von kontaminiertem Material als hoch eingeschätzt. Die Gefahr eines Viruseintrags in die Schwarzwildpopulation wird als deutlich höher eingeschätzt als die eines Eintrags in Hausschweinebestände. Daher würde die derzeit hohe Schwarzwilddichte, die – auch das wissen Sie, Herr Kollege Rüße – man natürlich mit Zahlen belegen kann, einer Erregerverbreitung deutlich Vorschub leisten.

So weit, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dürften wir uns in der Sache einig sein – zumindest gilt das für die meisten hier im Raum. Allerdings sieht unser Lösungsweg anders aus als Ihrer.

(Norwich Rüße [GRÜNE]: Das ist das Traurige!)

Wir verfolgen den Ansatz, Schwarzwild zur Senkung der Populationsdichte nachhaltig zu bejagen. Eine verstärkte Bejagung ist in diesem Zusammenhang nun einmal von zentraler Bedeutung. Die für das Agrar- und Veterinärwesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder stellten auf der Sonderagrarministerkonferenz unter dem Vorsitz unserer Ministerin bereits im Januar dieses Jahres gemeinsam fest, dass regional das Erfordernis besteht, die Schwarzwildbestände durch jagdliche Maßnahmen deutlich intensiver zu regulieren. 

Daher stehen wir hinter dem Erlass, die Schonzeit mit sofortiger Wirkung bis zum 31. März 2021 aufzuheben und in Abstimmung mit den Jägern die Jagd auf Schwarzwild zu erleichtern.

Mir ist es an dieser Stelle ganz besonders wichtig, zu betonen, dass die Jäger in Nordrhein-Westfalen nicht für die Seuchenprävention verantwortlich gemacht werden sollten. Sie sind vielmehr als Partner der Landwirtschaft zu sehen, die im Schulterschluss mit den Bauern im Lande ihr Möglichstes tun wollen, um die Ausbreitung der Seuche so lange wie möglich zu verhindern.

In Nordrhein-Westfalen gibt es darüber hinaus schon seit langer Zeit weitere wirkungsvolle Maßnahmen. Wenn Sie, liebe Kollegen von den Grünen, nach Zäunen an allen Autobahnraststätten in Nordrhein-Westfalen rufen, kann ich nur fragen: Wie lange soll es bitte dauern, bis alle Raststätten, Rasthöfe und sonstigen Verweilmöglichkeiten in Autobahnnähe eingezäunt sind? Diese im Ansatz möglicherweise durchaus richtige Maßnahme würde kilometerlange Einzäunungen bedeuten, die gar nicht so schnell umsetzbar sind. 

Viel wichtiger ist es deshalb, dass vom zuständigen Ministerium schon jetzt Maßnahmen an den Autobahnen umgesetzt worden sind, zum Beispiel durch Aufklärung in Form mehrsprachiger Hinweisschilder, die auch Menschen aus Ländern, in denen der Erreger bereits grassiert, verstehen können.

In Ihrem Antrag ist mir neben den üblichen Beschuldigungen in Richtung Landwirtschaft und Jägerschaft noch ein Punkt besonders ins Auge gesprungen – Sie haben es vorhin auch kurz erwähnt –: die Pille fürs Schwein, oder richtiger – ich zitiere –: die antikörperbasierte Empfängnisverhütung.

Auch wenn wir uns durch die vorrückende Verbreitungsgrenze der Afrikanischen Schweinepest in einer besonderen Situation befinden, werden wir als NRW-Koalition den Tierschutz ganz bestimmt nicht aus den Augen verlieren. Nach einer aktuellen Einschätzung der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz ist das Vergiften von Wild oder eine medikamentöse Fruchtbarkeitskontrolle verboten, und sie muss verboten bleiben, da von derartigen Maßnahmen Schmerzen, Leiden und Schäden für die Zielart, insbesondere aber auch für viele andere Tierarten, die ebenfalls die Köder fressen könnten, ausgehen. 

Wir werden mit aller Wahrscheinlichkeit nicht vermeiden können, dass die Afrikanische Schweinepest Nordrhein-Westfalen erreicht. Aber was kurzfristig getan werden kann, ist auf den Weg gebracht. Detailliert können wir darüber gern weiterhin ohne Zeitdruck im Ausschuss diskutieren. 

Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir selbstverständlich zu. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)


(Das vollständige Protokoll der Plenardebatte mit allen weiteren Redebeiträgen finden Sie im Internet unter www.landtag.nrw.de.)