Schülerinnen und Schüler erhalten bei Bedarf mobile Endgeräte
„Gerade die Corona-Krise hat gezeigt, dass das digitale Lernen besser ausgestattet werden muss“, sagt Kirstin Korte. „Jetzt gibt es gute Nachrichten für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die bisher nicht über Endgeräte für das digitale Lernen in den Schulen und von Zuhause aus verfügten. Mit dem Sofortausstattungsprogramm als Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt 2019 bis 2024 schaffen Bund, Land und Kommunen über die Corona-Krise hinaus die Möglichkeiten, digitale Endgeräte, die für zeitgemäßen Unterricht benötigt werden, zu erwerben und Schülerinnen und Schülern zur Verfügung zu stellen. Das ist ein großer Schritt nach vorne“, so die Mindenerin.
Bianca Winkelmann aus Rahden ergänzt: „Es geht hier vor allem um Chancengerechtigkeit für Schülerinnen und Schüler, deren Familien nur ein geringeres Einkommen zur Verfügung steht. Rund 2,6 Millionen Euro stehen den vielfältigen Schulträgern bei uns im Mühlenkreis nun zur Verfügung, um genau dann mobile Endgeräte zu beschaffen und zu verleihen. Mit den Investitionen werden wir den mit der Digitalstrategie eingeschlagenen Weg konsequent weiterverfolgen, damit unsere Schülerinnen und Schüler beste Bildung erhalten.“ Dass auch Pflege- und Gesundheitsschulen wie die Mühlenkreiskliniken davon profitieren, hebt sie lobend hervor: „Die Pflegerinnen und Pfleger in unseren Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen haben gerade in der Corona-Krise gezeigt, wie wichtig sie sind. Dieser Berufsstand verdient deshalb auch eine moderne Ausbildung.“
Zum Hintergrund:
Die Schulträger können in einem vereinfachten Verfahren die Mittel auf direktem Wege bei den Bezirksregierungen beantragen. Antragsberechtigt sind alle Schulträger öffentlicher Schulen, Ersatzschulen sowie von Pflege- und Gesundheitsschulen. Die Endgeräte verbleiben im Besitz der Schulträger und werden den Schülerinnen und Schülern leihweise zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms wird die Anschaffung mobiler Endgeräte, also Laptops, Notebooks und Tablets, mit einem Höchstbetrag von 500 Euro pro Gerät gefördert. Der Bund (105 Millionen Euro) und das Land Nordrhein-Westfalen (55 Millionen Euro) finanzieren im Rahmen einer Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule insgesamt 90 Prozent der Ausgaben. Die Schulträger leisten einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent. Bei der Verteilung der Mittel auf die Schulträger wurden die Schülerzahl sowie soziale Faktoren berücksichtigt. Die Förderrichtlinie finden Sie hier.
Schulträgername | Schulträgerbudget in Euro |
Kreis Minden-Lübbecke | 562.119,88 |
Gemeinde Stemwede | 46.110,34 |
Gemeinde Hüllhorst | 97.424,75 |
Stadt Porta Westfalica | 185.305,42 |
Stadt Lübbecke | 133.658,30 |
Stadt Espelkamp | 42.519,44 |
Stadt Preußisch Oldendorf | 52.851,53 |
Stadt Rahden | 120.436,73 |
Stadt Minden | 582.253,98 |
Stadt Bad Oeynhausen | 290.799,07 |
Gemeinde Hille | 111.990,86 |
Stadt Petershagen | 151.977,50 |
Diakonische Stiftung Salem gGmbH, Minden | 13.240,06 |
Erzieherkolleg Malche, Porta Westfalica | 3.263,83 |
Kompass Espelkamp e.V., Espelkamp | 32.453,55 |
Ludwig-Steil-Hof e.V., Espelkamp | 26.172,22 |
Christl. Schulverein Minden e.V., Minden | 89.909,27 |
MKK Mühlenkreiskliniken (AöR) | 23.277,88 |
SUMME | 2.565.764,61 |