Förderprogramm "Moderne Sportstätte 2022" geht an den Start
"So eine hohe Förderung für den Sport hat es in Nordrhein-Westfalen bislang noch nicht gegeben", sagt die heimisch Landtagsabgeordnete Bianca Winkelmann dazu. Die veranschlagten 300 Millionen Euro Fördersumme seien dabei noch höher ausgefallen als vorher im Koalitionsvertrag festgelegt.
Angesichts geringer Investitionen in der vergangenen Legislaturperiode und vielfach desolaten Zuständen in einigen Sportstätten setze die Koalition nun ein deutliches Zeichen. "Sport verbindet und ist damit ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft. Grundvoraussetzung sind jedoch moderne und bedarfsgerechte Sportstätten. Mit unserem Förderprogramm sollen nun nachhaltige Modernisierungen, Sanierungen sowie der Umbau oder Ersatzneubau von Sportstätten und Sportanlagen finanziert werden."
Die Abgeordnete für den Altkreis Lübbecke, Hille und Petershagen würde es freuen, wenn möglichst viele Anträge aus dem Mühlenkreis kämen und ruft deshalb zur Teilnahme auf.
Laufzeit
Das Sportstättenförderprogramm besitzt eine Laufzeit von vier Jahren und reicht von 2019 bis 2022.
Finanzieller Umfang des Programms
Das Fördervolumen beträgt 300 Mio. Euro; hiervon in 2019 bereits 30 Mio. Euro und 270 Mio. Euro als Verpflichtungs-ermächtigung bis 2022. Diese 300 Mio. € sind kein Kredit, sondern "echtes Geld" aus dem Landeshaushalt, das wir mit der Ergänzungsvorlage in den Haushaltsplan 2019 einbringen. Die Verwaltung des Programms soll über die NRW.BANK laufen, wodurch wir von deren Erfahrung im Fördergeschäft profitieren werden.
Empfänger
Empfänger sind Sportvereine und Sportverbände in Nordrhein-Westfalen die am 15.10.2018 Mitglied im Stadtsportbund/ Kreissportbund/ Gemeindesportverband bzw. im LSB sind, alsZweckbestimmung
Nachhaltige Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Entwicklung, Erweiterung, Umbau und Ersatzneubau von Sportstätten und Sportanlagen unter besonderer Berücksichtigung einer energetischen Ertüchtigung, digitalen Modernisierung und der Herstellung von Barrierefreiheit.
Fördersatz
Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.
In den nächsten Monaten ist beabsichtigt, die konkreten Details des Förderprogramms in enger Abstimmung mit dem Landessportbund NRW zu erarbeiten und eine entsprechende Förderrichtlinie zu erstellen.