Bianca Winkelmann MdL

Kanal-TÜV steht vor der Reform

Wasser konsequent schützen - unnötige Bürgerbelastung streichen

Die NRW-Koalition beantragt für das Dezember-Plenum, die Dichtheitsprüfungen in Wasserschutzgebieten nur noch in begründeten Verdachtsfällen zur Pflicht zu machen.

Eine verpflichtende Funktionsprüfung privater Abwasserkanäle soll es nur bei Neubauvorhaben, bei wesentlichen baulichen Veränderungen auf Grundstücken und in begründeten Verdachtsverfällen geben.

„Dieses Versprechen aus dem Koalitionsvertrag lösen wir nun ein - rechtzeitig vor Ablauf der Frist Ende 2020 für Anschlüsse, die nach 1965 gebaut worden sind“, erklärt dazu die CDU-Landtagsabgeordnete Bianca Winkelmann. „Das ist ein vernünftiger Kompromiss: Es geht uns bei der Veränderung der Dichtheitsprüfung auf der einen Seite darum, unseren kostbarsten Rohstoff Wasser konsequent zu schützen und auf der anderen Seite die unnötige Belastung und Gängelung von Bürgerinnen und Bürgern zu streichen. Keine Frage ist, dass ein defekter Kanal wieder instand gesetzt werden muss. Von einem normalen Haus gehen aber in aller Regel keine Gefahren für das Grundwasser aus. Anderslautende Meinungen haben sich fachlich nicht bestätigt.“

Wasser, Boden und unsere natürlichen Lebensgrundlagen würden konsequent geschützt. In Zukunft solle die mehr als 300 Euro teure Prüfung aber nicht durch einen Generalverdacht angeordnet werden, sondern sich nach dem vorhandenen Gefährdungspotential für das Grundwasser richten. Winkelmann: „Grundstückseigentümer in Wasserschutzgebieten werden künftig nur noch anhand von objektiven, tatsächlichen und vor allem nachvollziehbaren Gründen zur Vornahme einer Dichtheitsprüfung verpflichtet.“


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