Bianca Winkelmann MdL

"Gute Nachrichten für die Solo-Selbstständigen"

Bianca Winkelmann lobt NRW-Vertrauensschutz-Lösung

Solo-Selbstständige in Nordrhein-Westfalen, die im März oder April einen Förderantrag zum Programm „NRW-Soforthilfe 2020“ gestellt haben, können davon einmalig 2.000 Euro für Lebenshaltungskosten geltend machen. Nach den bisherigen Regelungen des Bundes wäre dies nicht möglich gewesen, doch das Land Nordrhein-Westfalen stellt dazu mit der sogenannten NRW-Vertrauensschutz-Lösung nun eigene Mittel bereit.

„Die Blockadehaltung des Bundes kann ich nicht verstehen“, betont die heimische Landtagsabgeordnete Bianca Winkelmann und sie fügt hinzu: „Viele Solo-Selbstständige, Freiberufler und Künstler haben die vergangenen Monate keinen Cent verdient, einige von ihnen haben mir ihre schwierige Situation eindrücklich geschildert. Und eigentlich wäre es eine logische Schlussfolgerung gewesen, dass sie die Mittel der Soforthilfe dann auch anteilig für die alltäglichen Kosten verwenden dürfen – egal ob es nun um den Lebensmitteleinkauf oder die Miete der Wohnung geht. Die CDU-geführte NRW-Landesregierung ist hier schon früh tätig geworden, um beim Bund für eine solche bundeseinheitliche Leistung im Sinne der Betroffenen zu werben. Nach der Absage aus Berlin stellt Düsseldorf hierfür nun eigene Landesmittel bereit. Für diejenigen, die in Nordrhein-Westfalen auf eine schnelle Hilfe des Bundes vertraut haben, springt die Landesregierung nun gewissermaßen in die Bresche. Die jetzt gefundene NRW-Vertrauensschutz-Lösung für bisher gestellte Anträge ist der richtige Weg und eine gute Nachricht für Solo-Selbstständige, Freiberufler und Künstler im Land und alle, die keine Rechnungen für Büros, Equipment oder monatliche Verbindlichkeiten zahlen müssen. Sei es der Musiker aus Lübbecke oder die Übersetzerin aus Rahden, sie alle können vom Land nun die notwendigen Mittel erhalten, um das Wichtigste finanzieren zu können.“


Zum Hintergrund:

Alle Solo-Selbstständigen sind verpflichtet, am Ende des dreimonatigen Bewilligungszeitraums eine Erklärung abzugeben. Darin legen sie dar, ob sie die NRW-Soforthilfe vollständig zur Deckung des Corona-bedingt entstandenen Liquiditätsengpasses benötigt haben. Andernfalls müssen sie zu viel erhaltene Hilfe zurückzahlen. Die nun getroffene Regelung sieht vor, dass sie bei diesem Nachweis 2.000 Euro für den Lebensunterhalt ansetzen können.

Voraussetzung ist, dass die Antragsteller weder im März noch im April ALG II beantragt haben. Nicht gewährt wird dieser indirekte Zuschuss des Landes auch, wenn sie bereits eine Unterstützung aus dem Sofortprogramm des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft für Künstlerinnen und Künstler erhalten haben.