Bianca Winkelmann MdL

„Inklusion vor Ort gestalten“

NRW-Sozialministerium bringt „Inklusionsscheck“ auf den Weg

NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann nennt es eine „Herzensangelegenheit“ und Bianca Winkelmann sieht hier eine wichtige Wertschätzung von Inklusionsarbeit. Die Rede ist vom neuen „Inklusionsscheck NRW“.
Minister Karl-Josef Laumann bei seinem Besuch im Wahlkreis von Bianca Winkelmann im März 2019.Minister Karl-Josef Laumann bei seinem Besuch im Wahlkreis von Bianca Winkelmann im März 2019.

Mit ihm möchte das CDU-geführte Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales lokale Initiativen, Vereine und Organisationen bei der Umsetzung von Inklusion vor Ort unterstützen. Gleichzeitig soll der Inklusionsscheck dazu beitragen, das Bewusstsein für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu schärfen. Hierfür stellt die Landesregierung 300 Mal 2.000 Euro zur Verfügung.

„Der Inklusionsscheck ist mir eine Herzensangelegenheit“, sagte Minister Laumann. „Wir wollen kreative, innovative oder einfach sinnvolle Initiativen fördern, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen vor Ort voranbringen.“ Auch Bianca Winkelmann lobt das neue unbürokratische Angebot: „Inklusion ist ein großes Wort, das jeden Tag durch viele Akteure, oft auf ehrenamtlicher Basis, mit Leben gefüllt wird. Der neue Scheck kann dabei unterstützen, die Inklusion und das Miteinander vor Ort zu gestalten. Mir fallen auch bei uns im Mühlenkreis ganz viele tolle Beispiele ein, die in dem Bereich Pionierarbeit leisten“, sagt die Landtagsabgeordnete.

Gefördert werden können vielfältige Maßnahmen zur Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und zur Verbesserung der Barrierefreiheit: beispielsweise inklusive Festivitäten und Veranstaltungen aller Art, Vorhaben von Kirchengemeinden, Musikprojekte, der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern, die Erstellung von Informationsmaterialien in Leichter Sprache, die barrierefreie Umgestaltung von Webseiten oder die Anschaffungen mobiler, rollstuhlgerechter Rampen.

Wichtig ist, dass sich diese Aktivitäten an einen möglichst großen Personenkreis richten. Voraussetzung ist außerdem, dass die Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen und noch im Jahr des Antrags stattfinden und nicht von anderer Stelle öffentlich gefördert werden.

Die Förderbedingungen sind flexibel: So kann beispielsweise ein Verein oder eine Initiative innerhalb eines Jahres auch für zwei verschiedene Maßnahmen Förderung beantragen. Oder es können auch mehrere Initiativen für ein gemeinsames Projekt, beispielsweise eine gemeinsame Veranstaltung, Fördermittel beantragen und diese zusammenlegen.

Die Fördermittel können ab sofort unkompliziert unter www.inklusionsscheck.nrw.de online beantragt werden. Hier finden sich auch weitere Informationen zum Inklusionsscheck NRW, beispielsweise FAQs zum Antragsverfahren und die zugrundeliegende Förderrichtlinie des Ministeriums.