Bianca Winkelmann MdL

"Ungleichbehandlung zügig beseitigen"

Anpassung des Bundesprogramms für Solo-Selbstständige gefordert

Wer als Solo-Selbstständiger Mittel aus dem Corona-Soforthilfeprogramm erhält, darf die Gelder aktuell nicht für die eigenen Lebenshaltungskosten verwenden, sondern nur für Mieten, Pachten, Leasingraten oder andere Sachkosten. "Diese Regelung des Bundes führt auch bei uns im Mühlenkreis zu viel Verunsicherung und Unverständnis", sagt die heimische Landtagsabgeordnete Bianca Winkelmann nach einer Reihe von Telefonaten mit Betroffenen.

"Egal ob es der freie Journalist, die mobile Fußpflegerin oder der Fitness-Trainer ist, müssen viele momentan auf Einkünfte verzichten und wissen nicht, wie sie ihre Wohnung oder den Lebensmitteleinkauf bezahlen sollen."

Die Christdemokratin sieht in dem Soforthilfe-Programm von Bund und Ländern insgesamt einen wichtigen ersten Schritt, sagt aber auch: "Die Regelung des Bundes, die Mittel nur für Betriebskosten verwenden zu dürfen, grenzt all diejenigen aus, die keine eigenen Räumlichkeiten angemietet oder monatliche Verbindlichkeiten haben. Diese Ungleichbehandlung ist durch nichts zu rechtfertigen und muss zügig beseitigt werden. Als NRW-Koalition haben wir genau dazu einen Entschließungsantrag auf den Weg gebracht und fordern, dass Bund und Länder hier gemeinsam verhandeln und eine Lösung für all die Solo-Selbständigen im Land finden. Gerade Bundesfinanzminister Olaf Scholz sollte hier schnellstmöglich seine Blockadehaltung aufgeben."